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Träger- und Maßnahmenzulassung nach AZWV
Am 01.07.2004 ist die Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB III (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung“ AZWV) in Kraft getreten. Die Agenturen für Arbeit fördern die berufliche Weiterbildung über Bildungsgutschein (SGB III § 77) durch Übernahme der Weiterbildungskosten, wenn eine fachkundige Stelle festgestellt hat, dass der Weiterbildungsträger und sein Bildungsangebot die gesetzlichen Forderungen nach den §§ 84 und 85 SGB II erfüllen.

Das Verfahren für die Träger- und Maßnahmenzulassung haben wir zum 07.12.2007 erfolgreich für nachfolgende Maßnahmen abgeschlossen:

Die Zulassung hat 3 Jahre Gültigkeit.

Urkunde der Zulassung nach AZWV: 07.12.2010 - 06.12.2013

Informationen zur Betreuung unserer Teilnehmer

Informationen der Bundesagentur für Arbeit

 

 

  


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Letzte Aktualisierung: 07.10.2011