
... Gesundheit und Bildung vom Säugling bis zum Senior!
| Träger- und Maßnahmenzulassung nach AZWV |
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Am 01.07.2004 ist die Verordnung über das Verfahren
zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern
und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB III
(Anerkennungs- und Zulassungsverordnung
„Weiterbildung“
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AZWV) in Kraft getreten. Die Agenturen für Arbeit fördern die berufliche
Weiterbildung über Bildungsgutschein (SGB III § 77) durch Übernahme der
Weiterbildungskosten, wenn eine fachkundige Stelle festgestellt hat, dass
der Weiterbildungsträger und sein Bildungsangebot die gesetzlichen
Forderungen nach den §§ 84 und 85 SGB II erfüllen.
Das Verfahren für die Träger- und Maßnahmenzulassung haben wir zum 07.12.2007 erfolgreich für nachfolgende Maßnahmen abgeschlossen:
Die Zulassung hat 3 Jahre Gültigkeit. Urkunde der Zulassung nach AZWV: 07.12.2010 - 06.12.2013 |
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Letzte Aktualisierung:
07.10.2011