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Allgemeine
Infos zum Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Die
Bundesregierung plant die Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes (BFD) zum 01. Juli 2011. Mit
der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes sollen die
Lücken geschlossen werden, die insbesondere in sozialen
Einrichtungen durch den Wegfall des Zivildienstes
entstehen.
Im DRK
engagieren sich bereits jährlich über 10.000 junge
Menschen in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ). Vor
dem Hintergrund von über 40 Jahren Erfahrung in den
Freiwilligendiensten und einer Vielzahl an Trägern und
Einsatzstellen, bietet das DRK nun auch die Möglichkeit
des Bundesfreiwilligendienstes.
Der neue
Bundesfreiwilligendienst wird ganz ähnlich wie das FSJ
aufgebaut sein – mit dem Unterschied, dass er
Interessierten aller Altersgruppen offen steht.
1.7.2011: Start des Bundesfreiwilligendienstes: Aus
Zivis werden "Bufdis"
Wer kann
mitmachen?
Freiwillige,
die sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren, haben
die Vollzeitschulpflicht erfüllt und führen ihr
Engagement ohne Erwerbsabsicht und außerhalb einer
Berufsausbildung aus, vergleichbar mit einer
Vollzeitbeschäftigung. Freiwillige ab dem vollendeten
27. Lebensjahr können sich auch in Teilzeit mit mehr als
20 Stunden pro Woche engagieren.
Die
Freiwilligen verpflichten sich auf eine Zeit von
mindestens sechs und höchsten 24 Monaten.
Unsere
Angebote
Das DRK berät
Interessenten in persönlichen Gesprächen, vermittelt
passende Einsatzstellen und betreut die Freiwilligen
während ihres Einsatzes. Außerdem bietet das DRK
begleitende Seminare an, in denen sich die Freiwilligen
austauschen können und soziale Kompetenzen erwerben und
vertiefen können.
Die für das
DRK typischen Einsatzfelder sind z.B. Krankenhäuser,
Seniorenbereich, pädagogischer Bereich, Einrichtungen
mit Menschen mit Behinderungen, Einrichtung im DRK, wie
z.B. HausNotRuf, Krankentransport, AusBildungsCentrum,
Blutspendedienst, HilfsmittelCentrum.
Die
Freiwilligen verrichten unterstützende zusätzliche
Tätigkeiten und ersetzen keine hauptamtlichen (Fach-)Kräfte,
d.h. der Bundesfreiwilligendienst ist
arbeitsmarktneutral.
Was
bekomme ich?
Die
Leistungen im BFD werden sich an den des FSJ
orientieren. Genaure Angaben können jedoch erst nach der
Verabschiedung des Gesetzes ab Mai gemacht werden.
Ein Anspruch
auf Kindergeld wird jedoch nicht bestehen.
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