Bundesfreiwilligendienst (BFD)


 

Allgemeine Infos zum Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Die Bundesregierung plant die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) zum 01. Juli 2011. Mit der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes sollen die Lücken geschlossen werden, die insbesondere in sozialen Einrichtungen durch den Wegfall des Zivildienstes entstehen.

Im DRK engagieren sich bereits jährlich über 10.000 junge Menschen in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ). Vor dem Hintergrund von über 40 Jahren Erfahrung in den Freiwilligendiensten und einer Vielzahl an Trägern und Einsatzstellen, bietet das DRK nun auch die Möglichkeit des Bundesfreiwilligendienstes.

Der neue Bundesfreiwilligendienst wird ganz ähnlich wie das FSJ aufgebaut sein – mit dem Unterschied, dass er Interessierten aller Altersgruppen offen steht.

1.7.2011: Start des Bundesfreiwilligendienstes: Aus Zivis werden "Bufdis"

Als eine der Ersten dabei:

Gabriele Petersen freut sich auf ihre neuen Aufgaben in der Villa Albrecht

Informationen: Tel. 600 300 700

Wer kann mitmachen?

Freiwillige, die sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren, haben die Vollzeitschulpflicht erfüllt und führen ihr Engagement ohne Erwerbsabsicht und außerhalb einer Berufsausbildung aus, vergleichbar mit einer Vollzeitbeschäftigung. Freiwillige ab dem vollendeten 27. Lebensjahr können sich auch in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden pro Woche engagieren.

Die Freiwilligen verpflichten sich auf eine Zeit von mindestens sechs und höchsten 24 Monaten.

Unsere Angebote

Das DRK berät Interessenten in persönlichen Gesprächen, vermittelt passende Einsatzstellen und betreut die Freiwilligen während ihres Einsatzes. Außerdem bietet das DRK begleitende Seminare an, in denen sich die Freiwilligen austauschen können und soziale Kompetenzen erwerben und vertiefen können.

Die für das DRK typischen Einsatzfelder sind z.B. Krankenhäuser, Seniorenbereich, pädagogischer Bereich, Einrichtungen mit Menschen mit Behinderungen, Einrichtung im DRK, wie z.B. HausNotRuf, Krankentransport, AusBildungsCentrum, Blutspendedienst, HilfsmittelCentrum.

Die Freiwilligen verrichten unterstützende zusätzliche Tätigkeiten und ersetzen keine hauptamtlichen (Fach-)Kräfte, d.h. der Bundesfreiwilligendienst ist arbeitsmarktneutral.

Was bekomme ich?

Die Leistungen im BFD werden sich an den des FSJ orientieren. Genaure Angaben können jedoch erst nach der Verabschiedung des Gesetzes ab Mai gemacht werden.

Ein Anspruch auf Kindergeld wird jedoch nicht bestehen.

  

  

  

 


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Letzte Aktualisierung: 11.02.2012