Freiwilliges Soziales Jahr

 

Einsatzstellen

 


Infos für neue Einsatzstellen (EST) im Freiwilligen Sozialen Jahr

Anerkennungskriterien / Aufgaben Träger

Allgemeines

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Erwachsene im Alter von 16. bis zum 27. Lebensjahr, nach der Erfüllung der Vollschulzeitpflicht. Das FSJ beginnt in der Regel im September jeden Jahres dauert mindestens 6 Monate, in der Regel 12 Monate und kann bis zu 18 Monaten verlängert werden. Ein ganzjähriger Einstieg ist jedoch auch möglich. Es basiert auf der Grundlage des Jugendfreiwilligendienstgesetzes (JFDG) und wird durch das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

Das FSJ dient der Orientierung und Persönlichkeitsbildung junger Menschen und fördert den Kompetenzerwerb sowie die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen. Gleichzeitig gehört das FSJ zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Neben der praktischen Arbeit in der Einsatzstelle ist die begleitende Bildungsarbeit (25 gesetzliche festgelegte Seminartage) ein wesentlicher Bestandteil des FSJ. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten.

Der Einsatz der Freiwilligen kann in den unterschiedlichsten sozialen, kulturellen und gemeinwohlorientierten Einrichtungen (Altenhilfe und Krankenhäuser, Kinder- und Jugendhilfe, Rettungsdienst, Ganztagsschulen etc.) erfolgen.

Das FSJ wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit angeboten.

Die Einrichtungen geben Jugendlichen die Gelegenheit einen Einblick und Zugang zu sozialen Berufsfeldern zu ermöglichen.

Die Jugendlichen können im FSJ ihr Interesse und ihre Fähigkeiten für die Arbeit im diversen Bereich überprüfen.

Anerkennungskriterien für die Einsatzstelle

Die interessierte Einsatzstelle verpflichtet sich folgende Kriterien zu erfüllen:

  • Der Einsatz der/des Freiwilligen muss entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des JFDG ganztägig in einer überwiegend praktischen Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orientiert ist, angeboten werden. 

  • Die Einsatzstelle (EST) legt dem Träger vor dem Abschluss eines Kooperationsvertrages eine schriftliche Tätigkeitsbeschreibung für die beabsichtigte FSJ-Stelle vor.

  • Die EST definiert Lerninhalte und Lernziele, die vor Ort erworben werden können.

  • Die Sicherung und die Benennung einer fachlichen Begleitung und die Gewährung einer Einarbeitung in der EST ist verpflichtend.

  • Die rechtliche Absicherung der Freiwilligen (Abschluss einer  Haftpflicht- und Unfallversicherung, Veranlassung einer ärztlichen Untersuchung, bzw. Veranlassung der ärztlichen Erstuntersuchung nach § 32 und § 41 des      Jugendarbeitsschutzgesetzes bei Jugendlichen unter 18 Jahren) erfolgt über die EST und deren nötigen Impfungen.

  • Die EST entrichtet monatlich an das DRK eine Einsatzstellenpauschale von derzeit 520,00 Euro pro Freiwilligen, dieser Betrag wird für ein Jahr festgelegt.

In der Einsatzstellenpauschale sind enthalten:

Aufwandsentschädigung, Sozialversicherungsbeiträge, Bildungskostenanteil und ein Teil der Verwaltungskosten.

Aufgaben des DRK als Trägers

Das DRK als Träger übernimmt folgende Aufgaben:

  • Gesamtverantwortung gegenüber dem Ministerium für die ordnungsgemäße Durchführung des FSJ
  • Übernahme der Arbeitgeberfunktion (Auszahlung der Aufwandentschädigung, Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge, Ausstellung von Bescheinigungen und Arbeitszeugnis) und der damit verbundenen Verwaltungsaufgaben;
  • Durchführung vom Bewerbungs- und Einstellungsverfahren
  • Durchführung von den 25 Bildungstagen
  • Pädagogische Begleitung der Freiwilligen
  • Beratung der Einsatzstellen in rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen;
  • Unterstützung der EST bei der Anleitung und Begleitung

Sollten Sie nun an einem Einsatz von Freiwilligen in Ihrer Einrichtung interessiert sein, so bitten wir Sie sich bei uns zu melden. Gerne besuchen wir Sie persönlich in Ihrer Einrichtung um den Vertragsabschluss und alle weiteren Details in einem persönlichen Gespräch zu klären.

DRK LV Berliner Rotes Kreuz e.V.
Freiwilliges Soziales Jahr
Leopoldine Kawan
Bachestr.11
12161 Berlin

Tel. (030) 600 300 1181
e-mail

 


Diese Seite unterliegt dem Copyright des Landesverbandes Berliner Rotes Kreuz e.V.
Bachestr. 11 - 12161 Berlin - Deutschland
Verantwortlich für Inhalt und Gestaltung: Der Landesgeschäftsführer
drk@drk-berlin.de

Letzte Aktualisierung: 31.3.2011