| RK- Gemeinschaften / Ehrenamt / Freiwilligenarbeit |
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Ehrenamtliche Arbeit findet im Roten Kreuz vor allem in den Rotkreuz-Gemeinschaften statt. In den Gemeinschaften des Deutschen Roten Kreuzes wirken Menschen ohne Unterschied der Nationalität, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung ehrenamtlich an der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mit. Als Gemeinschaften gelten:
a) die
Bereitschaften b) die Wohlfahrts- und Sozialarbeit in ihren besonderen Organisationsformen. Die Angehörigen der Rotkreuzgemeinschaften und sonstige Ehrenamtliche achten und bekennen sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Ehrenamtliche Tätigkeit ist eine Tätigkeit auf freiwilliger und unentgeltlicher Grundlage. Freiwilligkeit bedeutet dabei die verantwortungsbewusste Übernahme von Aufgaben aufgrund eigener Entscheidung und Zustimmung. Unentgeltlichkeit heißt Tätigkeit ohne Bezahlung. Ehrenamtliche haben Anspruch auf die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen, die ihnen in Ausübung ihres Ehrenamtes entstehen.
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