| Kreisverband Berlin Schöneberg-Wilmersdorf e.V. |
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Selbstverpflichtung Wir, Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Berlin Schöneberg-Wilmersdorf e.V., verpflichten uns, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, indem wir sie mit dieser Erklärung leicht auffindbar auf unsere Website stellen oder auf Anfrage elektronisch bzw. postalisch versenden:
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer
Organisation:
2. Personalstruktur
3.
Vollständige Satzung
4. Datum des jüngsten Bescheides vom
Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige)
Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt.
5.
Name und Funktion
der wesentlichen Entscheidungsträger
6.
Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation:
zeitnah, verständlich und so umfassend, wie mit vertretbarem Aufwand
herstellbar (z.B. Kopie des Berichts, der jährlich gegenüber der
Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung abzugeben ist)
7.
Mittelherkunft:
Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlichen
Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln auf dem
ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds- und Förderbeiträge),
öffentliche Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem
Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und/oder der Vermögensverwaltung
8. Mittelverwendung: Angaben
über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der
jährlich erstellten Gewinn- und Verlustrechnung sowie der
Vermögensübersicht bzw. der Bilanz
9.
Gesellschaftsrechtliche
Verbundenheit mit Dritten,
z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter
Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation 10. Es gibt weder natürliche noch juristische Personen, deren jährliche Zuwendungen/Umsatzerlöse mehr als 10 % unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Bei Prüfung unseres Jahresberichtes wird die Einhaltung dieser Verpflichtung von unserem internen Prüfungsgremien (z.B. Revision) und dem Wirtschaftsprüfer kontrolliert.
Berlin, den 30.11.2011
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