Recht und Menschlichkeit
auch im Krieg

50 Jahre Genfer Abkommen von 1949

 

Ausgabe: März 1999

    

Zum fünfzigsten Mal jährt sich am 12. August die Unterzeichnung der vier Genfer Konventionen von 1949. Man nennt sie auch die Genfer Rotkreuzabkommen. Vor diesem Hintergrund hat das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) unter dem Titel "Menschen zum Thema Krieg" eine Kampagne gestartet, in deren Mittelpunkt die Befragung von Kriegsopfern und Kriegsteilnehmern steht.

Damit sollen die Diskussion über die Menschenrechte angeregt und gleichzeitig die Genfer Konventionen der Öffentlichkeit näher gebracht werden.

Auch das Berliner Rote Kreuz greift diese Anregung auf. Dazu hat Prof. Dr. Manfred Mohr Einzelschicksale im Zusammenhang mit den Genfer Konventionen recherchiert und zusammengefasst, die wir in loser Folge veröffentlichen.
Zwei Berliner Rotkreuzmitglieder machen den Anfang. Reinhold Skoecz, Jahrgang 1920, war viereinhalbe Jahre Kriegsteilnehmer in der Infanterie und danach zweieinhalbe Jahre in sowjetischer Gefangenschaft. Anna Weimann, geboren 1925, geriet als 20jährige auf der Flucht aus Ostpreußen in Gefangenschaft, aus der sie im November 1949 entlassen wurde.

Anna Weimann (li) im Lager kurz vor ihrer Entlassung
Anna Weimann (li) im Lager kurz vor ihrer Entlassung
Reinhold Skoecz 1944
Reinhold Skoecz 1944
Anna Weimann heute
Anna Weimann heute in ihrer Mariendorfer Wohnung
Reinhols Skoecz heute
Reinhols Skoecz heute

Zu Beginn des Zweiten Weltkrieges hatten sich viele Regeln des Genfer Rechts (dessen Entwicklungsstufen zurückgehen auf das erste Abkommen von 1864) sowie des sogenannten Haager Rechts, insbesondere der Haager Landkriegsordnung, zu Prinzipien des Völkergewohnheitsrechtes verdichtet. Dies ist vom Internationalen Nürnberger Tribunal ausdrücklich festgestellt worden. Insoweit war es unerheblich, dass etwa die Sowjetunion – im Unterschied zum Deutschen Reich – formell nicht an das Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen aus dem Jahre 1929 gebunden war. Es führte jedoch zu Komplikationen bei dem Besuch von Kriegsgefangenen durch das IKRK. Mit dem Hinweis auf entsprechende Verweigerungen seitens der Sowjetunion verweigerte auch Deutschland Besuchsaktivitäten seitens des IKRK.

Grundsatz der Gegenseitigkeit

Hier deutet sich ein grundlegendes Konstruktions- und Wirksamkeitsprinzip des Humanitären Völkerrechts an, der Grundsatz der Gegenseitigkeit – im Positiven wie Negativen. Zeitzeuge Reinhold Skoecz nennt dafür sehr plastische Beispiele. Im Stellungskrieg von 1942 erging während der Getreideernte der Befehl, russische Erntekräfte nicht zu beschießen in der Hoffnung, dass dann auch eigene Erntekräfte verschont bleiben würden. Ebenfalls in einer Stellungssituation hatte sich das Signal des Mit-dem-Eimer-Winkens bewährt, das dem jeweiligen Wasserholer Schutz gewährte.

Beide Zeitzeugen berichten über Beispiele humanitären Verhaltens, die es trotz aller Not und Grausamkeiten gab. Sie widerspiegeln – auch in ihrer Spontaneität – den entsprechenden Grundsatz, das Prinzip der menschlichen Behandlung von Personen im Gewahrsam einer Kriegspartei. So hat sich Herr Skoecz im Kriegsgefangenenlager in Stettin beim sowjetischen Lagerkommandanten über die einseitige, ungerechte Belastung seines Zuges mit schweren Beladarbeiten beschwert – und damit Erfolg gehabt. Frau Weimann erzählt, dass Wachposten weggesehen hätten, wenn sich die Hunger leidenden Lagerinsassen Kartoffeln "besorgten". Manchmal hätten sich die Posten sogar daran beteiligt, da es ihnen auch nicht viel besser ging. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass völkerrechtlich der Grundsatz gilt, Gefangene (nur) so unterzubringen und zu versorgen wie eigene Truppen.

Beide erwähnen Beispiele unterschiedsloser Hilfeleistung, also des Prinzips der Nichtdiskriminierung oder – im Rotkreuz-Sinne – der Unparteilichkeit. Anna Weimann, nur durch einen glücklichen Zufall dem Tod durch Erschießen entkommen, wird bei einem anschließenden Transport verwundet und von einem russischen Arzt verbunden. Im malariaverseuchten Lager im Donezk-Becken, berichtet Reinhold Skoecz, läßt der Lagerarzt Fieber messen und schickt alle mit über 37 Grad zurück ins Lager. Vielleicht spielte dabei auch eine Rolle, mutmaßt unser Zeitzeuge, dass der Bruder des Arztes einigermaßen gute Erfahrungen in deutscher Gefangenschaft gemacht hatte.

Berichte über Kriegsverbrechen

Es gibt auch Berichte über Kriegsverbrechen. Im Zuge der Taktik der "verbrannten Erde", einer schweren Verletzung des völkerrechtlichen Verbots (militärisch) nicht gerechtfertigter Eigentumszerstörung, gehen beim Rückzug der Einheit von Reinhold Skoecz die Strohdächer aller Häuser in Flammen auf. Der Zugführer, ein Leutnant, im Zivilleben immerhin Amtsrichter, zeigt ein gewisses Sträuben bei der Ausführung des Befehls, schaut letztlich aber nur weg. Zwei sowjetische Überläufer werden beim Rückzug hinter den Linien erschossen aufgefunden. Schon die Haager Landkriegsordnung von 1899/1907 verbietet die Tötung eines die Waffen streckenden Feindes, der sich auf Gnade oder Ungnade ergeben hat.

Dem Völkerrecht entsprach es dagegen, wie es Reinhold Skoecz bei seiner Gefangennahme in Prag erlebte, dass die sowjetischen Truppen die deutschen Kriegsgefangenen vor Feindseligkeiten der einheimischen Zivilbevölkerung schützten und beispielsweise den Zugang zu einem Brunnen für die Gefangenen sicherstellten.

Für beide Zeitzeugen war das Rote Kreuz der einzige Verbindungskanal zur "Außenwelt" – Ausdruck der völkerrechtlich anerkannten Rolle und Funktion als Hilfsorganisation. Hierüber lief der Nachrichtenaustausch, auf den jeder Gefangne einen Anspruch besitzt. Anna Weimann hatte zur Weiterleitung an das Rote Kreuz viele Informationen über den Verbleib von Schicksalsgefährten aufgezeichnet. Nachdem sie beim Rücktransport aus dem Ural gezwungen worden war, sämtliches schriftliches Material abzugeben oder zu vernichten, konnte sie sich schließlich nur noch auf ihr Gedächtnis stützen.

Trotz der erlittenen Not hegen beide Zeitzeugen keinen Hass. Schuld war, so betonen sie, der Krieg. Ihn gilt es zu verhindern. Daran wollen sie mit der Schilderung ihrer Erlebnisse und Erfahrungen stets erinnern.

 

 


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Letzte Aktualisierung: 30.3.1999