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Die
sieben Grundsätze
der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
Menschlichkeit * Unparteilichkeit * Neutralität *
Unabhängigkeit * Freiwilligkeit * Einheit *
Universalität
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"Humanitäres
Völkerrecht"
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Informationen des Konventionsbeauftragten
Im Einklang mit
seinen satzungsgemäßen Verpflichtungen trägt das Berliner
Rote Kreuz zur Verbreitung von
Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht, die Genfer
Rotkreuz-Abkommen und ihre Zusatzprotokolle
bei. Diese, für das Selbstverständnis und das Profil des Roten
Kreuzes so wichtige Verbreitungsarbeit, die auch die
international verankerten Rotkreuz-Grundsätze mit einschließt,
findet innerhalb und außerhalb der Berliner
Rotkreuz-Organisation statt.
Getragen
wird sie von einem System von Kreiskonventionsbeauftragten in
den DRK-Kreisverbänden
Berlins bzw.
von der Arbeitsgruppe "Humanitäres Völkerrecht", die
von Herrn Robin Borrmann geleitet wird.
Herr Robin Borrmann steht Ihnen für Fragen, Vorträge o. ä. zum
humanitären Völkerrecht, dessen aktuelle Bedeutung - auch aufgrund krasser Verletzungsfälle und des
Versuchs ihrer international-strafrechtlichen Ahndung - deutlich gestiegen ist, zur Verfügung.
Rufen Sie an
in der Landesgeschäftsstelle: Telefon
(030) 850 05-0
Diese Seite unterliegt dem Copyright
des Landesverbandes Berliner Rotes Kreuz e.V.
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Verantwortlich für Inhalt und Gestaltung: Der
Landesgeschäftsführer drk@drk-berlin.de
Letzte
Aktualisierung:
14.04.2010
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