Die sieben Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
Menschlichkeit * Unparteilichkeit * Neutralität *
Unabhängigkeit * Freiwilligkeit * Einheit * Universalität

"Humanitäres Völkerrecht"

Informationen des Konventionsbeauftragten

Im Einklang mit seinen satzungsgemäßen Verpflichtungen trägt das Berliner Rote Kreuz zur Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht, die Genfer Rotkreuz-Abkommen und ihre Zusatzprotokolle bei. Diese, für das Selbstverständnis und das Profil des Roten Kreuzes so wichtige Verbreitungsarbeit, die auch die international verankerten Rotkreuz-Grundsätze mit einschließt, findet innerhalb und außerhalb der Berliner Rotkreuz-Organisation statt.

50 Jahre Genfer Rotkreuz-Abkommen

           Einführung ins Thema
                 

Getragen wird sie von einem System von Kreiskonventionsbeauftragten in den DRK-Kreisverbänden  Berlins bzw.
von der Arbeitsgruppe "Humanitäres Völkerrecht", die von Herrn Robin Borrmann geleitet wird.

Herr Robin Borrmann steht Ihnen für Fragen, Vorträge o. ä. zum humanitären Völkerrecht, dessen aktuelle Bedeutung - auch aufgrund krasser Verletzungsfälle und des Versuchs ihrer international-strafrechtlichen Ahndung - deutlich gestiegen ist, zur Verfügung.

Rufen Sie an
in der Landesgeschäftsstelle: Telefon (030) 850 05-0


      


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Letzte Aktualisierung: 14.04.2010