Berlin, den 19.03.2009

Innensenator Körting stellt die Weichen in der Notfallrettung neu

Mit einer wegweisenden Entscheidung hat der Senator für Inneres und Sport mit einer umfassenden Beleihung die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Deutsche Rote Kreuz und alle anderen Hilfsorganisationen rund um die Uhr in allen Bereichen der Notfallrettung im Land Berlin tätig werden können.

 Die Beleihung umfasst:

  • Notfallrettung mit Rettungswagen (RTW)

  • Verlegungstransporte als Notfallrettung für Intensiv-Patienten

  • Notfallrettung mit Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF)

Aufgabenträger ist nach dem Rettungsdienstgesetz des Landes Berlin die Berliner Feuerwehr, der die Qualitätssicherung der übertragenen Aufgaben der Notfallrettung auferlegt ist.

Mit dieser Beleihung schafft Senator Körting die Voraussetzung dafür, dass die Berliner Feuerwehr die Möglichkeit hat, seit dem heutigen Tag vollumfänglich auf die Leistungsfähigkeit der Hilfsorganisationen im Land Berlin zuzugreifen, um die seit Februar 2008 stark in der Kritik stehende Versorgungssituation im Rettungsdienst im Land Berlin zu verbessern.

Hintergrund:

Derzeit sind in der Notfallrettung im Land Berlin das Deutsche Rote Kreuz mit vier und die Johanniter-Unfall-Hilfe mit drei RTW eingesetzt, die im Regelfall nur zwischen 7 und 23 Uhr an Werktagen rettungsdienstlich helfen.

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Letzte Aktualisierung: 19.03.2009