
|
"Spendenbescheinigung"
Spenden an "PRO MENSCHLICHKEIT" - Berliner DRK-Stiftung sind steuerabzugsfähig (§10 b EStG). Zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Flutkatastrophe erklärt das Bundesfinanzministerium: Das Ausmaß der Flutkatastrophe ist verheerend. Zigtausende Menschen wurden aus dem Leben gerissen, Hunderttausende beklagen den Verlust von Angehörigen und Freunden, Millionen von Menschen haben ihr Zuhause und ihre wirtschaftliche Existenz verloren. Diese Tragödie berührt uns alle. Das zeigt die überwältigende Spendenbereitschaft der Menschen in Deutschland. Vor dem Hintergrund dieser großen Hilfsbereitschaft hat das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Katalog steuerlicher Maßnahmen erstellt. Dadurch werden neue Formen der steuerlichen Anrechenbarkeit von Spenden geschaffen und die Spendenpraxis insgesamt erheblich entbürokratisiert und erleichtert. Die wichtigsten steuerlichen Maßnahmen im Überblick:
Das komplette BMF-Schreiben finden Sie hier
21. Januar 2005 |
|
|
Diese Seite
unterliegt dem Copyright
des Landesverbandes Berliner Rotes Kreuz e.V.
Bachestr. 11 - 12161 Berlin - Deutschland
Verantwortlich für Inhalt und Gestaltung: Der
Landesgeschäftsführer drk@drk-berlin.de
Letzte Aktualisierung: 25.1.2005