|
Am 27. November 2009 veranstalteten
die Landesverbände Berliner Rotes Kreuz und Brandenburg nun bereits
zum fünften Mal eine Informationstagung zum Humanitären Völkerrecht.
Ausrichter war erneut der
Landesverband Berliner Rotes Kreuz.
Wie jedes Jahr richtete sich die
Tagung vorrangig an Rechtsreferendare, sowie an interessierte
Studenten und DRK Mitglieder.
Der besondere Reiz der Veranstaltung
lag traditionsgemäß darin, dass sie durch seinen einführenden ersten
Teil auch Einsteigern den Zugang zum Humanitären Völkerrecht
ermöglichte und zugleich auch diejenigen erreichen konnte, welche auf
dem Gebiet bereits über einige Vorkenntnisse verfügten.
Auch dieses Mal gelang es hoch
qualifizierte Vertreter aus Lehre und Praxis als Referenten für die
Veranstaltung zu gewinnen.
Im Einführungsteil der Tagung schuf
Dr. habil. Joachim Heintze vom Institut für Friedensicherung und
Humanitäres Völkerrecht IFHV der Ruhr Universität Bochum mit seiner
Einführung in das Humanitäre Völkerrecht die Grundlagen für den
weiteren Verlauf der Veranstaltung. Abgerundet wurde der Vormittag
durch zwei weitere Vorträge zu den Durchsetzungsmechanismen des
Humanitären Völkerrechts unter besonderer Berücksichtigung der Rolle
des Roten Kreuzes, sowie zur hoch aktuellen Problematik der
Rechtmäßigkeit des Einsatzes von abgereicherter Uranmunition am
Maßstab der von Dr. Heintze eingangs skizzierten Grundsätze durch
Robin Borrmann in seiner Doppelfunktion als designierter
kommissarischer Landeskonventionsbeauftragter des Berliner
Landesverbands des DRK und Vorstandsmitglied der International
Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA).
Den Schwerpunkt der Tagung bildete
wie jedes Jahr das Nachmittagsprogramm.
Zunächst verdeutlichte Prof. Dr.
Wolff Heintschel von Heinegg von der Europa- Universität Viadrina
Frankfurt/Oder den Teilnehmern die Bedeutung und Flexibilität des
Humanitären Völkerrechts in der Praxis heutiger bewaffneter Konflikte,
indem er die neusten Entwicklungen auf dem Gebiet der Luftkriegsregeln
aufzeigte.
Abschließend illustrierte die am ICC
und ICTY zugelassene RA Gesine Reisert von der Berliner Kanzlei
Reisert&Groppler die praktische Bedeutung des Humanitären Völkerrechts
in der anwaltlichen Praxis in ihrem Vortrag zum Thema Internationales
Strafrecht aus der deutschen Anwaltsperspektive.
Unser besonderer Dank gebührt neben
den Referenten dieses Jahr Daniel Scherr, welcher als Mitglied des vom
Berliner Landesverband 2007 gegründeten akademischen Zirkels
Humanitäres Völkerrecht die Moderation der Tagung übernahm.
Der Zirkel setzt sich zusammen aus
interessierten jungen Völkerrechtlern, welche die Organisation der
jährlich statt findenden Informationstagung unterstützen und aktuell
an einem Modelkonzept zur Verbreitung des Humanitären Völkerrechts an
Berliner Gymnasien arbeiten.
Der Zirkel steht jedem offen, der
Interesse am Humanitären Völkerrecht hat und bereits einige Kenntnisse
mitbringt. Interessenten setzten sich bitte mit dem kommissarischen
Landeskonventionsbeauftragten in Verbindung.
Auch in diesem Jahr wird wieder eine
Informationstagung zum Humanitären Völkerrecht am 2. Dezember im Haus
des LV Berliner Rotes Kreuz in der Bundesallee 73, 12161 Berlin,
stattfinden.
Das Programm und alle weiteren
Informationen werden auf der Internetseite des Landesverbandes zu
gegebener Zeit veröffentlicht. |