Pflichtfortbildung für Praxisanleiter*innen
Der Auffrischungskurs stellt seit dem 1.1.2020 nach § 4 Abs. 3 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) für Praxisanleiter/Praxisanleiterinnen eine Pflichtfortbildung dar, um jährlich eine kontinuierliche berufspädagogische Fortbildung gegenüber den zuständigen Behörden nachzuweisen.