Praxisanleiter*in im Rettungsdienst

Ansprechpartner
Ines Tulke
Sekretariat und Verwaltung
Tel: (030) 600 300 1841
Landesschuledrk-berlin.de
Montag - Donnerstag
08.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Seit dem 01.01.2014 ist das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) in Kraft. Mit der Berufsausbildung und der damit verbundenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) muss im Falle der praktischen Ausbildung im Rettungsdienst die praxisanleitende Person u.a. über eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden verfügen.
Mit dem Qualifizierungslehrgang zum/r Praxisanleiter/in im Rettungsdienst können Sie diese Anforderungen erfüllen.