fsj-header.jpg Foto: R. Wichert / DRK e.V.
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Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr für junge Menschen. Im FSJ leisten Jugendliche und junge Erwachsene praktische Arbeit in Krankenhäusern, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen oder Sozialstationen. Sie nehmen daneben an persönlichkeitsbildenden Seminaren teil.

Kontakt

Deutsches Rotes Kreuz
Landesverband Berliner Rotes Kreuz e.V.
Freiwilligendienste Bachestraße 11
12161 Berlin Tel: (030) 600 300 700
fsj@drk-berlin.de
www.fsj-drk-berlin.de

Das Deutsche Rote Kreuz bietet seit 1964 jungen Menschen die Möglichkeit, sich freiwillig sozial zu engagieren. Jährlich nehmen etwa 10.000 junge Menschen dieses Angebot an. Der freiwillige Einsatz wird ganztägig in einer pflegerischen, erzieherischen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeit geleistet.

Eine Vielzahl von unterschiedlichen Einsatzstellen steht zur Verfügung, die je nach Begabung und Interesse verschiedene Chancen der persönlichen und beruflichen Entwicklung eröffnen.

Folgende Einsatzstellen bieten wir in Berlin an:

  • Krankenhäuser
  • Kindertagesstätten
  • Betreuung von Menschen mit Behinderung
  • Altenpflegeeinrichtungen
  • Flüchtlingseinrichtungen
  • Blutspendedienste
  • Krankentransport
  • Ambulante Soziale Dienste
  • Breitenausbildung
  • Hospiz

Wer kann teilnehmen?

Das Freiwillige Soziale Jahr des DRK. Foto: A. Zelck / DRK e.V.
Das Freiwillige Soziale Jahr des DRK.

Das FSJ wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 17 und 27 Jahren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben während der Dienstzeit vielfältige praktische Fähigkeiten und wertvolle soziale Kompetenzen. Das FSJ hilft ihnen häufig auch, sich über ihren zukünftigen beruflichen Weg klar zu werden.

Rahmenbedingungen

Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate, mindestens jedoch 6 Monate und höchstens 18 Monate. Freiwillige erhalten ein monatliches Taschengeld. Für die Dauer des Einsatzes sind die Freiwilligen abgesichert in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Während des FSJ bleibt der Kindergeldanspruch für Freiwillige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen. Die Arbeitszeit richtet sich nach der Regelarbeitszeit einer Vollzeittätigkeit in der Einsatzstelle. Während des Freiwilligendienstes besteht bei einer Vollzeittätigkeit ein Urlaubsanspruch von 26 Tagen. Wird die Dauer des Dienstes verkürzt, so verringert sich auch der Urlaubsanspruch.

Pädagogische Begleitung

Den Freiwilligen stehen nicht nur die qualifizierten Mitarbeiter der Einsatzstellen mit Rat und Tat zur Seite. Auch das DRK berät seine Helferinnen und Helfer in allen Belangen rund um die Arbeit. Die Freiwilligendienste werden von pädagogischen Seminaren begleitet, die in der Regel 25 Tage umfassen. Die Seminare werden durch uns als Träger organisiert und gestaltet und finden in Berlin statt.

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