Unsere Maßnahmen für wirksamen Gewaltschutz
Unser Schutzkonzept basiert auf den DRK‑Schutzstandards und umfasst verschiedene Bausteine, die gemeinsam für Sicherheit, Transparenz und Handlungssicherheit sorgen:
- Schutzkonzepte
In allen Bereichen, in denen Mitarbeitende oder Ehrenamtliche mit Menschen arbeiten, liegen spezifische Schutzkonzepte vor. - Bildungsformate
Durch Sensibilisierungsformate sind alle Akteure im Rahmen ihrer Funktion und Verantwortung informiert und handlungsfähig. - Selbstverpflichtung
Alle Mitarbeitenden und Engagierten unterzeichnen zu Beginn ihrer Tätigkeit die Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz vor Gewalt. - Personalauswahl und Führungszeugnisse
Gewaltschutz ist Bestandteil der Personalauswahl und der Begleitung von Anwärter*innen. Führungszeugnisse werden gemäß gesetzlichen Vorgaben und einer Risikobewertung der jeweiligen Tätigkeit eingeholt. - Beteiligung
Beteiligungsstrukturen werden in unseren Einrichtungen und Angeboten verlässlich verankert, da Beteiligung Vertrauen schafft und Selbstwirksamkeit stärkt. - Beschwerdewege
Für alle Menschen, die unsere Angebote nutzen, sowie für Ehrenamtliche und Mitarbeitende bestehen transparente und klar kommunizierte Beschwerdewege. - Zentrale Ansprechperson und Vernetzung
Eine zentrale Ansprechperson fördert die innerverbandliche Vernetzung zum Thema Gewaltschutz und unterstützt als Lotsin bei Vorfällen. - Intervention
Klare Interventionsverfahren erhöhen die Handlungssicherheit im Ernstfall und gewährleisten einen fairen Umgang mit allen Beteiligten.
Informationen für hauptamtlich Beschäftigte
Mit der Betriebsvereinbarung zu Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung schützen wir unsere hauptamtlichen Kolleg*innen.
Wenn Mitarbeitende des Landesverbandes an ihrem Arbeitsplatz Mobbing, Diskriminierung, sexuelle Belästigung oder (sexualisierte) Gewalt erleben – unabhängig davon, ob dies durch Vorgesetzte, Kolleg*innen, Klient*innen oder externe Personen geschieht – stehen ihnen verschiedene Beschwerde- und Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Zentrale Ansprechperson
Die zentrale Ansprechperson im Landesverband bietet vertrauliche Erstgespräche an, klärt gemeinsam mit Ihnen mögliche nächste Schritte und vermittelt auf Wunsch an geeignete Stellen innerhalb oder außerhalb des DRK.
Anonyme Hinweise
Hinweise können jederzeit anonym über unser Compliance-Tool eingereicht werden.
Offizielle Beschwerden
Offizielle Beschwerden können an Martina Noack (Beschwerdestelle) gerichtet werden: beschwerdedrk-berlin.de
Externe Ansprechstellen
Externe Ansprechstellen werden tätigkeitsspezifisch bekannt gegeben. Allgemeine externe Beratungsangebote sind z. B. die Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder der Weiße Ring.
Informationen für ehrenamtlich Engagierte
Die Beschwerdemöglichkeiten im Ehrenamt sind in der Beschwerde- und Disziplinarordnung (OBBD) geregelt. Sie sieht vor, dass sich ehrenamtlich Engagierte bei Beschwerden an ihre direkte Führungskraft oder die nächsthöhere Stelle wenden können.
Vertrauenspersonen
Für die vertrauliche Erstberatung stehen in den meisten Kreisverbänden Vertrauenspersonen zur Verfügung. Die zentrale Ansprechperson des Landesverbandes kann ebenfalls unterstützen und – wenn nötig – an geeignete Stellen im Kreisverband vermitteln.
Externe Fachstellen
Externe Beratungsangebote können ebenfalls genutzt werden (z. B. spezialisierte Fachberatungsstellen zu Gewalt, Diskriminierung oder sexualisierter Gewalt).
Informationen für das Jugendrotkreuz
Das Jugendrotkreuz verfügt als Jugendverband über eigene Präventionsstrukturen und ein eigenes Schutzkonzept. Mehr dazu hier: Stärkung des Kindeswohls - Jugendrotkreuz
Bei Fragen, Anliegen oder Beschwerden rund um den Schutz vor (sexualisierter) Gewalt können sich alle JRK-Mitglieder und ihre Angehörigen an die Vertrauenspersonen im Landesverband wenden:
- Sebastian Buth (ehrenamtlich) – buth@drk-mueggelspree.de
- Christina Shubladze (hauptamtlich) – shubladzec@drk-berlin.de / 030 600 300 1171
Es besteht zudem eine Kooperation mit dem Kinderschutzbund als externer Ansprechstelle.
Informationen zu Einrichtungen und Angeboten
Im Berliner Roten Kreuz und seinen Gliederungen gibt es zahlreiche Einrichtungen und Angebote. Sie verfügen jeweils über eigene Schutzkonzepte und entsprechend geschultes Personal.
Unsere Schutzkonzepte basieren auf gesetzlichen Vorgaben, den DRK-Schutzstandards sowie dem umfassenden Schutzkonzept auf Landesebene. Für die Erstellung und Weiterentwicklung der Schutzkonzepte ist die jeweilige Einrichtungsleitung verantwortlich. Die zentrale Ansprechperson kann dabei beratend unterstützen.
Bei konkreten Anliegen oder Fragen wenden Sie sich bitte an die Einrichtungsleitung oder die Gewaltschutzbeauftragten der jeweiligen Einrichtung bzw. des jeweiligen Angebotes.
