Berlin, 27.6.2016 – heute unterzeichnen die LIGA der Berliner Wohlfahrtsverbände, die Pflegekassen und das Land Berlin einen Vertrag zur Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II. Danach gelten ab 1. Januar 2017 in den Berliner Einrichtungen der stationären Pflege neue Personalrichtwerte. Es wird ein höherer Umfang an Pflege- und Betreuungsbedarf anerkannt als bisher. Die neuen Personalrichtwerte sehen bei einer üblichen Pflegeinrichtung mit 100 Plätzen mehr als drei Vollzeitstellen zusätzliches Pflegepersonal vor.
„Diese einvernehmlich abgestimmten Personalrichtwerte führen zu einer Verbesserung der Versorgung der pflegebedürftigen Menschen im Land Berlin, weil mehr Zeit für die Pflege und Betreuung zur Verfügung gestellt wird. Somit kann der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Berlin umgesetzt werden“, bewertet Helge Haftenberger, Vorsitzender im Fachausschuss Altenhilfe der LIGA der freien Wohlfahrtspflege Berlin und Referent für stationäre Altenpflege im Diakonischen Werk, das Ergebnis.
Neben den neuen Personalrichtwerten wird auch ein Wechsel von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade vollzogen, dadurch ergeben sich bessere Abstufungsmöglichkeiten in der Beurteilung eines Pflegebedürftigen. „Mit dieser spürbaren Verbesserung wird es möglich, die Pflege und Betreuung in der stationären Pflege zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner und der engagierten Mitarbeitenden neu zu gestalten. Die Pflege wird tatsächlich gestärkt“, so Helge Haftenberger.
Pressekontakt
LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Land Berlin:
Thomas Gleißner, Tel.: (030) 66633 -1502, E-Mail: t.gleissner[at]caritas-berlin.dePDF Pressemitteilung
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