Die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen ist seit dem 01.09.2009 gesetzlich geregelt. Doch was hat das Patientenverfügungsgesetz bisher gebracht? Wo zeigen sich Regelungslücken? Wo hapert es in der Anwendung?
Volker Billhardt, Landesgeschäftsführer des DRK-Landesverbandes Berliner Rotes Kreuz e.V. und Dr. Dietmar Kurze, Geschäftsführer des Verbandes VorsorgeAnwalt e.V. (ein bundesweiter Zusammenschluss von Rechtsanwälten, die sich für mehr Rechtssicherheit im Alter und bei Krankheit einsetzen), laden anlässlich des 5. Jubiläums des Patientenverfügungsgesetzes zu einem Pressegespräch und stellen die Ergebnisse einer Forsa-Umfrage zum Thema Patientenverfügung vor.
Termin:
Donnerstag, 28.08.2014, 14.00 Uhr
DRK SeniorenWohnen "Villa Albrecht"
Albrechtstr. 103 / 104
12103 Berlin
Hintergrund:
Trotz Verbindlichkeit von Patientenverfügungen kommt es in der Praxis zu zahlreichen Problemen. So müssen sich Verwandte sterbender Menschen mitunter von Pflegekräften zu Unrecht anhören, sie würden ihre Angehörigen qualvoll verhungern lassen. Oder Ärzte behaupten, der Verfügende habe gar nicht begriffen, was er mit der Patientenverfügung unterschrieben habe. In anderen Fällen wiederum behaupten Mediziner, die Verfügung würde nicht zum konkreten Krankheitsbild passen und sei deshalb nicht relevant.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Rüdiger Kunz (DRK), Tel.: (030) 600 300 1241, Mobil: 0172 323 83 30
Rüdiger v. Schönfels (VorsorgeAnwalt e.V.), Tel.: (030) 30 36 92 88