Ein Notfall ist eine unvorhergesehene Situation, die die körperliche Unversehrtheit oder Gesundheit gefährdet. Das können z.B. ein schwerer Arbeits- oder Verkehrsunfall, ein starker Blutverlust sowie der Verdacht auf einen Herzinfarkt oder Schlaganfall sein. Aber auch andere lebensbedrohliche Situationen, die zu einer Beeinträchtigung des Bewusstseins, der Atmung oder des Herz-Kreislauf-Systems führen, sind Fälle für einen Notruf. Wie setzt man einen Notruf richtig ab? Diese fünf W-Fragen helfen bei der Meldung eines Notfalls:
- Wo ist es passiert? Nennen Sie Straßennamen, Hausnummer und Bezirk, Name bzw. Firma und Art des Gebäudes. Müssen die Rettungskräfte ins Vorder- oder Hinterhaus? In welche Etage? Geben Sie Informationen zu möglichen Zufahrtswegen, die für die Rettungsfahrzeuge freizuhalten bzw. freizumachen sind.
- Was ist passiert? Beschreiben Sie die Notfallsituation sowie Art und Anzahl der Verletzungen. Welche Symptome hat der Patient? Ist er bei Bewusstsein? Atmet er? Hat er Schmerzen? Kann er sich bewegen? Bei lebensbedrohlichen Krankheiten sollten Sie mitteilen, seit wann sich die Person in dem Zustand befindet. Gegebenenfalls wird neben einem Rettungswagen ein Notarztwagen oder Rettungshubschrauber alarmiert.
- Wie viele Personen sind betroffen? Je nach der Anzahl der Personen werden unterschiedlich viele Fahrzeuge alarmiert.
- Wer ruft an? Nennen Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer, damit die Leitstelle den Anrufer ggf. nochmals kontaktieren kann.
- Warten Sie auf Rückfragen. Legen Sie erst auf, wenn die Leitstellen-
Mitarbeiter sagen, dass sie alle Informationen haben, die sie brauchen.
- Kontrollieren Sie Bewusstsein, Atmung und Kreislauf:
Bei fehlender Atmung und Bewusstlosigkeit: Herz-Lungen-Wiederbelebung
Bei Atmung und Bewusstlosigkeit: Lagerung in der stabilen Seitenlage - Betreuen Sie den Patienten psychisch, lassen Sie ihn nicht am Unfallort allein.
- Sorgen Sie für den Wärmeerhalt durch Zudecken oder Unterlegen einer Decke.
- Suchen Sie nach Verletzungen wie Blutungen oder Knochenbrüchen.
- Fragen Sie nach Schmerzen oder weiteren Beschwerden.
- Versorgen Sie Blutungen.
Achten Sie im Rahmen des Selbstschutzes auf Gefahren, die auf die verletzte Person und Sie selbst einwirken können.
Wann ist es gerechtfertigt, einen Notruf abzusetzen?
Ein Notruf ist gerechtfertigt, wenn die Situation nicht einzuschätzen ist, Lebensgefahr besteht oder Zweifel am Gesundheitszustand des Betroffenen vorliegen. Leider kommt es immer wieder zum Missbrauch der Notrufnummer 112. Täuschungsanrufe geschehen öfter als vermutet. Diese Vorfälle binden Ressourcen, die tatsächlichen Notfällen vorbehalten sein sollten. Was ist unterlassene Hilfeleistung?
Wer bei Unglücks- oder Notfällen keine Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und zumutbar ist, insbesondere ohne erhebliche Gefahr für sich selbst und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten, wird nach § 323c Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Was zumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Als Maßstab gelten mögliche Gefahren für den Helfenden innerhalb der Notfallsituation sowie dessen eigene psychischen und physischen Kräfte. Niemand verlangt, dass Ersthelfer Schwerverletzte verarzten. Erste-Hilfe-Kurse
Das DRK bietet in Berlin im ganzen Stadtgebiet Erste-Hilfe-Kurse an, neben Führerscheinkursen auch spezielle Kurse z. B. für Erste Hilfe am Kind. Weitere Infos unter Tel. (030) 600 300 oder www.drk-berlin.de/erstehilfekurse.html. Die Notrufnummer 112
Unter der Notrufnummer 112 können seit 2008 europaweit Feuerwehr, Rettungs- und Hilfsdienste gebührenfrei aus allen Fest- und Mobilfunknetzen in allen 27 europäischen Mitgliedstaaten alarmiert werden. Pressemitteilung als PDF
Ein Notruf ist gerechtfertigt, wenn die Situation nicht einzuschätzen ist, Lebensgefahr besteht oder Zweifel am Gesundheitszustand des Betroffenen vorliegen. Leider kommt es immer wieder zum Missbrauch der Notrufnummer 112. Täuschungsanrufe geschehen öfter als vermutet. Diese Vorfälle binden Ressourcen, die tatsächlichen Notfällen vorbehalten sein sollten. Was ist unterlassene Hilfeleistung?
Wer bei Unglücks- oder Notfällen keine Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und zumutbar ist, insbesondere ohne erhebliche Gefahr für sich selbst und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten, wird nach § 323c Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Was zumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Als Maßstab gelten mögliche Gefahren für den Helfenden innerhalb der Notfallsituation sowie dessen eigene psychischen und physischen Kräfte. Niemand verlangt, dass Ersthelfer Schwerverletzte verarzten. Erste-Hilfe-Kurse
Das DRK bietet in Berlin im ganzen Stadtgebiet Erste-Hilfe-Kurse an, neben Führerscheinkursen auch spezielle Kurse z. B. für Erste Hilfe am Kind. Weitere Infos unter Tel. (030) 600 300 oder www.drk-berlin.de/erstehilfekurse.html. Die Notrufnummer 112
Unter der Notrufnummer 112 können seit 2008 europaweit Feuerwehr, Rettungs- und Hilfsdienste gebührenfrei aus allen Fest- und Mobilfunknetzen in allen 27 europäischen Mitgliedstaaten alarmiert werden. Pressemitteilung als PDF