Neuerungen in der Ersten-Hilfe-Ausbildung für Betriebe
Helfen lernen an einem Tag!
Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) haben eine Revision der Erste-Hilfe-Grundausbildung und der Erste-Hilfe-Fortbildung beschlossen. Die Änderungen werden am 01. April 2015 wirksam.
Während eine Erste-Hilfe-Grundausbildung bisher zwei Tage (sechzehn Unterrichtsstunden á 45 Minuten) in Anspruch nahm, werden zukünftige Erste-Hilfe-Grundausbildungen neun Unterrichtsstunden umfassen und als Tagesveranstaltung von uns durchgeführt.
Fortbildungen der Ersthelfer sind nach zwei Jahren erforderlich und umfassen dann ebenfalls neun, statt bisher acht, Unterrichtseinheiten.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder erhalten beim DRK eine Weiterbildung, die inhaltlich an speziellen Maßnahmen bei Notfällen mit Kindern ausgerichtet ist.
Das DRK hat für diese Kurse komplett neue didaktische Unterrichtskonzepte entwickelt, wel-che die Erste-Hilfe-Maßnahmen symptomorientiert bei überwiegender Praxisausrichtung, den Ersthelfern Handlungskompetenz und damit Sicherheit vermittelt. Erste-Hilfe-Maßnahmen wurden vereinfacht und damit weitaus leichter erlernbarer.
Mit unseren neuen Programmen nehmen wir Sie gerne mit in das neue „Erste-Hilfe-Zeitalter“. Als von der Qualitätssicherungsstelle der DGUV zertifizierter Partner, beraten wir Sie gerne bei der Planung der Aus- und Fortbildungen Ihrer Ersthelfer.
Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ersthelfer Ihres Betriebes eine Ausbildung oder Fort-bildung benötigen. Bei entsprechender Teilnehmerzahl führen wir den Lehrgang gerne auch bei Ihnen als Inhouse-Lehrgang durch.
Selbstverständlich sind die Ausbildungen für Sie weiterhin kostenlos, die Lehrgangs-gebühren werden von Ihrer Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse übernommen.
Aus Bildung profitieren – melden Sie sich hier, um bereits heute einen Termin für die nächste Schulung zu vereinbaren. Wir freuen uns auf Ihren Anruf !.
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