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Letzter Wille als neuer Anfang - mit einer Testamentspende

Ansprechpartnerin

Birgit Feldt

Tel: (030) 600 300 1163
E-Mail: FeldtB@drk-berlin.de

Das Thema eigener Nachlass ist sicherlich kein ganz einfaches Thema. Dennoch bietet der letzte Wille einen idealen Anlass, um etwas genauer darüber nachzudenken: Was könnte ich mit meinem Nachlass tun? Wem kann ich damit alles helfen? Denn ein sinnvoll geregelter Nachlass kann gleichermaßen einen guten Anfang darstellen.

Gestalten Sie deswegen nach eigenen Vorstellungen mit Ihrem Testament die positive Zukunft der Menschen maßgeblich mit. Mit einer Testamentspende an das DRK tragen Sie einen wichtigen Teil zu einer lebenswerten Gesellschaft bei, für die wir einstehen und die wir kontinuierlich verbessern und vorantreiben.

Das DRK als Erbe

Das Deutsche Rote Kreuz als Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung hat sich das Ziel gesetzt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Es fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft und Zusammenarbeit sowie einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern in der Welt.

Sie können auch nach Ihrem Tod sinnstiftend unsere Arbeit unterstützen, um über Grenzen, Nationalitäten oder Überzeugungen hinweg das Elend der Ärmsten der Welt zu lindern. Das ist möglich, wenn Sie das Deutsche Rote Kreuz als Alleinerben oder Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis testamentarisch bedenken. Testamentarisch können Sie zudem festlegen, welche Projekte das DRK mit Ihren Zuwendungen unterstützen soll. Dazu gehören sowohl Projekte im Ausland als auch in Deutschland. Immer wieder tauchen auch Fragen auf, die nur im individuellen Einzelfall beantwortet werden können. Rufen Sie uns dazu einfach an, wir helfen Ihnen persönlich weiter.

Testamentspende - wir helfen Ihnen

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, ein Testament zu erstellen: Sie können es eigenhändig handschriftlich oder mit Hilfe eines Notars verfassen. Darüber hinaus gibt es auch das gemeinschaftliche Testament, den Erbvertrag oder einen Vertrag zugunsten Dritter sowie besondere Varianten zur Ausgestaltung eines Testaments.>/

  • Eigenhändiges Testament

    Ein eigenhändig verfasstes Testament hat den großen Vorteil, dass Sie Ihr Testament ohne Aufwand und Kosten jederzeit ändern oder ergänzen können. Beachten Sie dabei bitte, dass Ihr letzter Wille vollständig in der eigenen Handschrift verfasst und unterschrieben sein muss. Vermeiden Sie jede Unklarheit oder Verwechslungen, indem Sie mit Vor- und Zuname unterschreiben. Vergessen Sie außerdem nicht Ort und Datum: Diese Angaben sind zwar nicht zwingend notwendig, doch besonders wichtig, wenn Sie im Lauf der Zeit mehrere Testamente verfasst haben - so lässt sich ohne Irrtum Ihre aktuell gültige Verfügung ermitteln. Und, zu guter Letzt: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Testament nicht lange gesucht werden muss - um ganz sicher zu gehen, können Sie Ihr Testament gegen Gebühr beim zuständigen Nachlassgericht aufbewahren lassen.

  • Notarielles Testament

    Sie benötigen Unterstützung bei komplexeren Sachverhalten, um wirklich genau zum Ausdruck bringen zu können, was Sie verfügen möchten? Dann können Sie dafür die Hilfe eines Notars in Anspruch nehmen. Er wird Ihre Vorstellungen klar und rechtssicher in Ihrem Testament festhalten und in Ihrer Anwesenheit beurkunden. Anschließend wird ein solches Testament amtlich verwahrt. Bei einem notariellen Testament sind Gebühren zu entrichten, deren Höhe nach dem Wert des Vermögens bemessen wird.

  • Gemeinsames Testament

    Der zurückbleibende Partner als Vollerbe: Ehegatten und Partner aus eingetragenen Lebensgemeinschaften können ein gemeinsames Testament aufsetzen. Dafür genügt es, wenn einer der Beiden das Testament handschriftlich verfasst und beide Ehepartner unterschreiben. Häufig wollen beide Parteien, dass nach dem Tode des Erstversterbenden zunächst der Zurückbleibende alles erbt und erst nach seinem Tod die Kinder erben: In diesem Fall setzen sich die Beiden gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen, dass die Kinder erst nach dem Tod des Letztversterbenden erben sollen - der überlebende Ehegatte/Lebenspartner wird in diesem Fall Vollerbe und ist als solcher berechtigt, zu Lebzeiten über den Nachlass frei zu verfügen. Diese Variante wird auch als Berliner Testament bezeichnet.

  • Aufbewahren des Testaments

    Bitte beachten Sie, dass nur mit einem beim Notar oder Amtsgericht hinterlegten Testament sichergestellt ist, dass Ihr Testament auch eröffnet wird. Wenn Sie Ihr Testament privat aufbewahren, sollten Sie also unbedingt eine Person, der Sie voll und ganz vertrauen, darüber informieren, wo Ihr Testament verwahrt ist.