Gute Unternehmensführung, also sogenannte Corporate Governance, spielt auch für den Landesverband Berliner Rotes Kreuz e.V. eine wichtige Rolle. Hierbei geht es vor allem um die Transparenz interner Prozesse sowie um die Sicherstellung der Einhaltung von rechtlichen Anforderungen, internen Richtlinien und ethischen Standards mit dem Ziel, das Vertrauen in das DRK zu bewahren und zu stärken. Dabei sollen im DRK e.V. die Bereiche Compliance, Interne Revision, Risikomanagement und Controlling unterstützen. Zusätzlich wird der DRK e.V. regelmäßig durch dritte Prüfungsinstanzen kontrolliert.
Der DRK Landesverband Berliner Rotes Kreuz e.V. versteht unter Compliance die Einhaltung von gesetzlichen und internen Vorgaben sowie die Förderung einer starken Vertrauenskultur. Es ist eine Präventionsmaßnahme zur Vermeidung von Reputationsschäden und Haftungsrisiken zum Schutz der Mitarbeitenden, des DRK e.V. und der uns anvertrauten Menschen. Dafür haben wir die Arbeitsgruppe Compliance eingerichtet und arbeiten an einem Compliance Management System, welches fortlaufend weiterentwickelt wird.
Es ist für alle Beschäftigten im Deutschen Roten Kreuz selbstverständlich, dass sie sich in ihrem beruflichen Umfeld an die geltenden Gesetze und Vorschriften halten. Sollten Sie dennoch im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit im DRK oder im Zusammenhang mit dem DRK Kenntnis davon erlangen, dass gegen zu beachtende Gesetze und Vorschriften verstoßen wird, sind wir für einen entsprechenden Hinweis sehr dankbar, denn durch einen Hinweis an die interne Meldestelle geben Sie uns die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich oder sogar anonym an die interne Meldestelle des DRK Landesverband Berliner Rotes Kreuz e.V. zu übermitteln. Sie können alle Verstöße melden, die von Mitarbeitenden unserer Organisation im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden. Verstöße können alle Gesetzesverletzungen oder Verletzungen interner Vorschriften sein. Wir verpflichten uns, Hinweisgebende zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgebende oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.
Wenn Sie anonym bleiben wollen, schützt Sie das Portal mit einer Reihe von Sicherheitsvorkehrungen, zudem sollten Sie die folgenden Punkte beachten:
Bitte füllen Sie darauf basierend folgendes Formular aus:
Kontaktdaten
Verantwortlich für die Verarbeitung ist DRK Landesverband Berliner Rotes Kreuz e.V.
Kontaktdaten des / der Verantwortlichen:
Hinweisgeberstelle beim DRK Landesverband Brandenburg e.V., Alleestraße 5, 14469 Potsdam
Telefon 0331-2864135
E-Mail hinweisedrk-lv-brandenburg.de
Die Abgabe einer Meldung ist in den allermeisten Fällen kein leichter Schritt und häufig mit der Befürchtung verbunden, durch die Meldung Nachteile zu erleiden. Vor diesem Hintergrund ist am 2. Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten.
Das Gesetz regelt den Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen gegen Gesetze oder Vorschriften erlangt haben und diese melden oder offenlegen (Hinweisgeber). Die Identitäten der hinweisgebenden Personen und Dritter, die in der Meldung erwähnt werden, werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die genannten Personen sind davor geschützt, dass ihnen aus der Meldung/dem Hinweis Nachteile entstehen. Repressalien im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (z.B. Übergehen bei Beförderungen, Erteilung von Abmahnungen etc.) aufgrund einer Hinweiserteilung müssen unterbleiben.
Personen, die Hinweise auf Missstände geben wollen, können sich wahlweise an unsere interne oder eine externe Meldestelle wenden. Wir möchten Sie ausdrücklich ermutigen, von der Möglichkeit der internen Meldung Gebrauch zu machen. Sie unterstützen uns damit, regelkonformes Verhalten im DRK zu stärken, für ein faires Miteinander zu sorgen und die Reputation des DRK zu schützen. Auch nach einer internen Hinweisabgabe bleibt die Möglichkeit einer (weiteren) externen Hinweisabgabe bestehen.
Sollten Sie also Kenntnis über Rechtsverstöße erlangen, haben sie die Möglichkeit sich elektronisch, schriftlich, mündlich oder persönlich an unsere Hinweisgeberstelle zu wenden.
Die Meldestelle ist zur Vertraulichkeit verpflichtet und es stehen Ihnen folgende Meldekanäle
zur Verfügung:
Kontaktdaten des/ der Verantwortlichen:
DRK Landesverband Berliner Rotes Kreuz e.V.
Bundesallee 73, 12161 Berlin
Tel: 030 - 600 300 0
E-Mail: ag-compliance@drk-berlin.de
Seit dem 17. Dezember 2021 ist die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, anzuwenden. Sie wird seit dem 2. Juli 2023 durch das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen ergänzt (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG). Ziel der Richtlinie und des Gesetzes ist, Personen, die auf Verstöße hinweisen, vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben.
Zuständigkeiten der Internen Meldestelle gemäß § 2 HinschG
1. Verstöße, die strafbewehrt sind,
2. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
3. sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft. Dazu gehören unter anderem:Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit und -konformität, Sicherheit im Straßenverkehr, Umweltschutz, Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit, Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Verbraucherrechte und des Verbraucherschutzes, Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation, zum Schutz personenbezogener Daten, Sicherheit in der Informationstechnik.
4. Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesen Verfahren ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte, und weitere Finanz- und steuerrechtliche Verstöße.
Weiteres Vorgehen nach Eingang Ihres Hinweises
Der Eingang Ihres Hinweises wird Ihnen innerhalb von 7 Tagen von dem Meldestellenbeauftragten bestätigt. Die Prüfung und Bewertung erfolgt innerhalb von 3 Monaten. Sie werden anschließend über die ergriffenen oder geplanten Folgemaßnahmen informiert, sofern dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.