mutter-kind-kuren-header.jpg Foto: M. Eram / DRK e.V.
Beratung zu Eltern-Kind-KurenBeratung zu Eltern-Kind-Kuren

Beratung zu Eltern-Kind-Kuren

Sie sind erschöpft? Das gleichzeitige Jonglieren von Kindererziehung und Haushalt droht zur Belastung zu werden, die Ihre Gesundheit beeinträchtigt? Bei einer Eltern-Kind-Kur können Sie neue Energie tanken.

Kontakt

Telefon (030) 600 300
E-Mail: drk@drk-berlin.de

Wie funktioniert's?

Geben Sie bitte Ihre Postleitzahl oder Ihren Ortsnamen in das untenstehende Suchfeld ein und klicken auf "Finden". So gelangen Sie zu Ihrem zuständigen Ansprechpartner vor Ort.

Beratung zu Mutter-Kind-Kuren bei Ihrem Kreisverband vor Ort

An wen richtet sich unser Angebot?

An Mütter (mit ihren Kindern oder allein) sowie an Väter (mit Kindern). Unser Beratungsangebot richtet sich ebenfalls an pflegende Angehörige.

Die Muttervorsorge oder Mutter- bzw. Vater-Kind-Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen bieten Ihnen die Möglichkeit, sich für einen Zeitraum von drei Wochen außerhalb Ihrer gewohnten Umgebung zu bewegen. In den DRK-Einrichtungen lernen Sie, sich von den Anforderungen des Alltags zu erholen, neue Kräfte zu sammeln und die eigene Rolle in der Familie zu reflektieren.

Zugleich lernen Sie neue Wege kennen, mit Mehrfachbelastungen umzugehen.

Beratung zu Mutter Kind Kuren Foto: M. Eram / DRK e.V.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Jede Mutter und jeder Vater in Familienverantwortung hat Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Seit 2007 sind Maßnahmen zur Muttervorsorge und zur Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass die medizinische Notwendigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin attestiert wird.

Wir empfehlen Ihnen, die DRK-Beratungsstelle Ihres Kreis- oder Ortsverbandes schon vor dem Arztbesuch aufzusuchen. Hier nimmt man sich Zeit für Sie und berät Sie kostenlos. Mit der Beraterin vor Ort besprechen Sie die Bedürfnisse, die sich aus Ihrer persönlichen Lebenssituation ergeben. Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen, wie etwa Attestformulare, die der Arzt oder die Ärztin zur Beantragung benötigt. Nach Vorlage des Attestes übernimmt die Beraterin die Antragsstellung bei der Krankenkasse und hilft Ihnen im Fall einer Ablehnung bei der Formulierung des Widerspruchs.

Wer übernimmt die Kosten?

In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten einer stationären Maßnahme.

Es verbleibt für Sie der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag. Kinder müssen nichts zuzahlen. In Härtefällen berät Sie Ihr DRK-Kreisverband über andere Finanzierungswege und Zuschussmöglichkeiten.

Wo kann ich mehr erfahren?

Die Berater in Ihrem DRK-Kreisverband vor Ort informieren Sie über Vorsorge- und Nachsorgeangebote im Rahmen der Familienarbeit und Gesundheitsförderung und weisen auf entsprechende Angebote hin.

Sie sind Ihr Ansprechpartner für alle im Zusammenhang mit der Maßnahme auftretenden Fragen, wie z.B. zu der jeweiligen Einrichtung, oder zur Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger für die Dauer des Aufenthaltes. Gerne übernimmen die DRK-Berater die Reservierung in einer geeigneten DRK-Einrichtung für Sie.